LocoTrain
cn de en fr es it jp nl pt sv no
web
web - news - images - directory - company + more

advanced search
Cached
images
Cached

Here is the LocoTrain version of the page cached http://www.parlament.ch/ab/data/d/n/4606/27762/d_n_4606_27762_27955.htm the April 12 2015 23:11:29.
La version « Cache » proposée par LocoTrain correspond au texte de la page lorsque le robot de LocoTrain l'a consultée.
En aucun cas LocoTrain est affilié au contenu textuel ci - dessous.

00.073 - amtliches bulletin - nationalrat - 19.03.01-14h30 nationalrat - frühjahrssession 2001 - neunte sitzung - 19.03.01-14h30 conseil national - session de printemps 2001 - neuvième séance - 19.03.01-14h30 vorheriges geschäftnächstes geschäft00.073anbindung der schweizan das französische unddas italienische eisenbahnnetzraccordement de la suisseau réseau ferroviairefrançais et italien zweitrat - deuxième conseil botschaft 1 des bundesrates 13.09.00 (bbl 2000 5885)message 1 du conseil fédéral 13.09.00 (ff 2000 5463)botschaft 2 des bundesrates 13.09.00 (bbl 2000 5858)message 2 du conseil fédéral 13.09.00 (ff 2000 5437)ständerat/conseil des etats 30.11.00 (erstrat - premier conseil)nationalrat/conseil national 19.03.01 (zweitrat - deuxième conseil)kurrus paul (r, bl), für die kommission: die anbindung der schweiz an das europäische eisenbahn-hochgeschwindigkeitsnetz ist einer der pfeiler unserer verkehrspolitik. für ab 2001 n 258 / bo 2001 n 258 diese anbindung braucht es vereinbarungen bilateraler art mit unseren nachbarstaaten. die vereinbarung mit deutschland über die nördlichen zulaufstrecken der neat ist 1998 in kraft getreten. der bundesrat unterbreitet uns heute die vereinbarungen mit italien und frankreich. zunächst zur vereinbarung mit italien: die vereinbarung über den anschluss der neat an das italienische hochgeschwindigkeitsnetz bezieht sich auf eine schlüsselverbindung für die weiterführung der neat. sie bildet die grundlage, damit auf den südlichen zubringerstrecken der künftige personen- und güterverkehr abgenommen wird. gemäss dem abkommen soll auch die schieneninfrastruktur zwischen den beiden staaten koordiniert werden. hauptelemente des neuen abkommens sind der aus- und neubau der neat-zubringerstrecken auf schweizerischer und italienischer seite. diese massnahmen betreffen die achsen lötschberg/simplon-mailand bzw. novara und gotthard-mailand bzw. novara. weitere elemente sind die verbesserung des anschlusses an den flughafen malpensa, der ausbau der terminals für den kombinierten verkehr und, falls notwendig, eine neue strecke zwischen lugano und mailand. die vorliegende vereinbarung schafft keine verpflichtung für die neubaustrecke, sondern eine gemeinsame planungsgrundlage. zur erreichung der ziele sollen die länder alles unternehmen, damit die qualität des bahnangebotes im güter- und personenverkehr verbessert wird. die vorliegende vereinbarung ist bis ende 2020 gültig und danach verlängerbar. in der schweiz wird sie nach der ratifizierung vom bundesrat in kraft gesetzt. auf italienischer seite ist das ratifizierungsverfahren bereits abgeschlossen; die urkunde wurde den bundesbehörden in bern hinterlegt. die konkretisierung der verschiedenen massnahmen wird im rahmen des gemeinsamen lenkungsausschusses durchgeführt. für die finanzierung allfälliger investitionsmodule gilt der grundsatz der territorialität. auf schweizerischer seite sind verschiedene möglichkeiten denkbar. so könnten verbesserungs- und ausbaumassnahmen mit verlängerung bis mailand bzw. der zulaufstrecken der neat auf schweizerischem boden bei ausgewiesenem bedarf über mittel für die zweite etappe von "bahn 2000" getätigt werden. weitere massnahmen könnten über den fonds für eisenbahngrossprojekte finanziert werden. denkbar wäre auch eine gemischtfinanzierung durch private und öffentlich-rechtliche träger. zur vereinbarung mit frankreich: ziel der vereinbarung ist, die anbindung an das europäische hochgeschwindigkeitsnetz im westen und nordwesten der schweiz zu garantieren. auch hier soll die langfristige planung der schieneninfrastruktur zwischen den beiden staaten koordiniert werden. die vereinbarung stellt die übergeordnete rechtliche basis zur umsetzung des im bundesgesetz verankerten anschlusses der ost- und westschweiz an das europäische hochleistungsnetz dar. hauptelemente der vereinbarung mit frankreich sind massnahmen zur verbesserung der zulaufstrecken in richtung der bestehenden und zukünftigen französischen hochgeschwindigkeitslinien. die vereinbarung umfasst folgende zubringerstrecken: 1. genève-nantua-bourg-en-bresse-mâcon; das ist die anbindung an die bestehende hochgeschwindigkeitslinie paris-sud-est; 2. lausanne/bern-neuchâtel-dole-dijon-aisy; das ist die anbindung an die bestehende hochgeschwindigkeitslinie paris-sud-est und an die zukünftige linie des tgv rhin-rhône; 3. basel-mulhouse; da geht es um die anbindung an die zukünftigen hochgeschwindigkeitsstrecken des tgv est-européen und des tgv rhin-rhône. die langfristige zielsetzung ist eine fahrzeitverkürzung von heute 3 stunden 35 minuten auf 2 stunden und 30 minuten auf der strecke genf-paris und von heute 4 stunden 50 minuten auf 2,5 stunden auf der strecke basel-paris sowie von heute 3 stunden 45 minuten auf 3 stunden 15 minuten auf der strecke lausanne-paris. die vereinbarung bietet auch eine grundlage für die zusammenarbeit in bereichen des klassischen schienenverkehrs, also des grenzüberschreitenden regionalverkehrs und des güterverkehrs. analog zu den vereinbarungen mit deutschland und italien betreffend die neat-zulaufstrecken beinhaltet die vereinbarung mit frankreich noch keine detaillierten bauprojekte, sondern nur die rahmenbedingungen zu deren erstellung. die verbesserungsmassnahmen sollen modulartig und bedarfsgerecht in den nächsten 20 jahren ausgeführt werden. zur umsetzung der vereinbarung wird ein französisch-schweizerischer lenkungsausschuss eingesetzt. er wird aufgrund der noch zu erstellenden vorprojekt- und detailstudien realisierungs- und finanzierungspläne für jede linie erstellen. im gegensatz zur vereinbarung mit italien weicht die vereinbarung mit frankreich vom territorialitätsprinzip ab, dies vor allem deshalb, weil praktisch keine strecken in der schweiz liegen. die jeweiligen mitfinanzierungs-anteile der beiden länder werden bei den einzelnen investitionsmodulen gemeinsam zu ermitteln sein. die finanzierung im umfang von maximal 1,2 milliarden franken für die anschlüsse der ost- und der westschweiz an das europäische hochleistungsnetz ist durch den finöv-beschluss gesichert. zur auslösung der gelder für die konkreten projekte ist ein rahmengesetz zu den anschlüssen der ost- und der westschweiz zu erarbeiten. dieses wird den eidgenössischen räten noch in dieser legislaturperiode unterbreitet. in frankreich wird gegenwärtig ein gesetzentwurf ausgearbeitet, welcher die grundlage sowohl der genehmigung der vereinbarung als auch der realisierung von projekten bildet. das gesetzgebungs- und ratifizierungsverfahren in frankreich soll im jahre 2002 abgeschlossen werden. diese vereinbarungen stellen eine unumgehbare voraussetzung für die integration der schweiz in das europäische hochleistungsnetz dar. sie verbessern die rahmenbedingungen für den zukünftigen betrieb der neat und damit des gesamten schienenverkehrs in der schweiz. die massnahmen werden je nach bedarf in den nächsten zwanzig jahren realisiert. diese vereinbarungen lösen noch keine konkreten projekte aus. dazu werden wir im rahmen einer separaten botschaft stellung nehmen können. heute geht es darum, mit italien und frankreich eine mittel- und langfristige planungsabsicht festzulegen, um sie dann gemeinsam zu realisieren. in der kommissionsberatung wurde die vorlage durchweg begrüsst, die wenigen diskussionspunkte betrafen im wesentlichen das abkommen mit frankreich. in anlehnung an den finöv-beschluss wird in der vorliegenden botschaft nur von ost- und westschweiz gesprochen. der begriff westschweiz beinhaltet jedoch immer auch die nordwestschweiz. darin geht es zunächst um die frage, ob es sinnvoll sei, anstelle einer verbindung aus der westschweiz deren zwei anzustreben. diese derzeitige zweispurigkeit der abklärung ist nötig, weil sich der lenkungsausschuss aufgrund fehlender daten noch nicht auf eine der beiden varianten oder beide varianten festlegen konnte. bei den vorgesehenen massnahmen in artikel 3 führte vor allem der zeitplan zu diskussionen. die begriffe "kurzfristig" und "später" sind in der tat unpräzise gummibegriffe. leider gelang es den arbeitsgruppen in der jahrelangen vorarbeit nicht, die italienischen und französischen partner auf einen verbindlichen zeitplan festzunageln. im falle von frankreich war es nicht möglich, neben den kurzfristigen massnahmen auch die mittel- und langfristigen genauer zu definieren. deshalb musste auf das wort "ultérieurement" ausgewichen werden, was zum ausdruck "spätere massnahmen" geführt hat. schliesslich kann man sich die frage stellen, warum in der vereinbarung mit italien der schienenanschluss des flughafens malpensa aufgenommen wurde, in der vereinbarung mit frankreich der schienenanschluss des flughafens basel hingegen nicht. diese ungleichheit wird mit der noch nicht entschiedenen rollenverteilung unter den französischen flughäfen durch frankreich begründet. der ständerat hat die vorlagen am 30. november 2000 ohne gegenstimme gutgeheissen. ab 2001 n 259 / bo 2001 n 259 im namen der kommission bitte ich sie, auf die vorlage einzutreten und dem bundesrat grünes licht zur ratifizierung dieser vereinbarung zu geben. in bezug auf die abschreibung persönlicher vorstösse beantragt ihnen die kommission, mit ausnahme des postulates imhof dem bundesrat zu folgen. in seinem postulat fordert kollege imhof die gleichstellung von genf und basel in bezug auf die fahrzeiten nach paris. der bundesrat hat das postulat entgegengenommen, in der botschaft dazu aber noch keine aussage gemacht. neirynck jacques (c, vd), pour la commission: la suisse, par sa position centrale en europe, jouit d'une situation privilégiée par rapport au réseau européen de transport qui connaît les développements que vous savez. en particulier, nous risquons d'être contournés par les relations ferroviaires qui s'établissent le long du brenner ou bien entre lyon et turin. le réseau européen dépend d'un concept global élaboré par l'union européenne, concept qui coïncide largement avec les principes de politique suisse en matière de transport. il n'est pas seulement pensable, mais également souhaitable, que les plans suisses s'inscrivent dans une optique européenne. tel fut le point de départ du programme national de recherche no 41 "transport et environnement. interactions suisse/europe". il ressort de cette étude scientifique que, sauf exceptions locales, toute la suisse est actuellement mal reliée par le train aux grands centres européens. c'est dans ce contexte que s'inscrivent les deux messages 00.073-1 et 00.073-2 qui visent à améliorer le raccordement de la suisse au réseau ferroviaire français et italien. du côté français, les mesures envisagées sont les suivantes: amélioration de la liaison genève-paris et lyon pour réduire la durée du trajet à 2 heures 30, essentiellement par une réhabilitation du trajet bellegarde-nantua en territoire français; amélioration de la liaison vallorbe-dole, de façon à réduire la durée du trajet lausanne-paris à 3 heures 15 ou 3 heures dans le meilleur des cas; amélioration de la liaison bâle-mulhouse, avec raccordement au tgv rhin-rhône pour réduire la durée du trajet bâle-paris à 2 heures 30. ce faisant, on répondrait à la proposition du postulat imhof rudolf 96.3492 d'égaliser les temps de trajet de genève et de bâle vers paris. le financement de la part française s'élèvera à 1,2 milliard de francs et sera soumis à une loi vers 2001 ou 2002. du côté italien, l'objectif est d'améliorer la liaison entre les axes lötschberg-simplon et du saint-gothard avec le réseau à haute performance italien, de façon à viser également des trajets de 2 heures entre milan, d'une part, et berne, zurich, lausanne, d'autre part. une nouvelle ligne sera construite entre lugano et milan. le principe de territorialité sera appliqué dans le cadre des connexions à l'italie. la commission a estimé que ces mesures étaient nécessaires et qu'il fallait encourager l'office fédéral des transports à oeuvrer dans cette voie avec toujours plus d'audace et de vision. le tgv reste dans l'état actuel le seul moyen de désengorger les transports aériens dont la croissance pose des problèmes inextricables. la représentante du tessin, mme simoneschi, a souhaité pour sa part que la plus grande diligence soit faite pour la partie italienne de ces connexions, de façon à éviter l'engorgement croissant du tessin par des camions. la commission a approuvé les projets, à l'unanimité, et elle vous recommande de les accepter. eintreten wird ohne gegenantrag beschlossen l'entrée en matière est décidée sans opposition 1. bundesbeschluss über die genehmigung der vereinbarung zwischen dem schweizerischen bundesrat und der regierung der französischen republik zur anbindung der schweiz ans französische eisenbahnnetz, insbesondere an die hochgeschwindigkeitslinien 1. arrêté fédéral portant approbation de la convention conclue entre le conseil fédéral suisse et le gouvernement de la république française relative au raccordement de la suisse au réseau ferroviaire français, notamment aux liaisons à grande vitesse detailberatung - examen de détail titel und ingress, art. 1, 2 antrag der kommission zustimmung zum beschluss des ständerates titre et préambule, art. 1, 2 proposition de la commission adhérer à la décision du conseil des etats angenommen - adopté gesamtabstimmung - vote sur l'ensemble für annahme des entwurfes .... 110 stimmen (einstimmigkeit) 2. bundesbeschluss betreffend die vereinbarung zwischen dem uvek und dem ministerium für verkehr und schifffahrt der republik italien über die gewährleistung der kapazität der wichtigsten anschlussstrecken der neat an das italienische hochleistungsnetz 2. arrêté fédéral portant approbation de la convention conclue entre le detec et le ministère des transports et de la navigation de la république italienne concernant la garantie de la capacité des principales lignes reliant la nlfa au réseau italien à haute performance detailberatung - examen de détail titel und ingress, art. 1, 2 antrag der kommission zustimmung zum beschluss des ständerates titre et préambule, art. 1, 2 proposition de la commission adhérer à la décision du conseil des etats angenommen - adopté gesamtabstimmung - vote sur l'ensemble für annahme des entwurfes .... 105 stimmen (einstimmigkeit) abschreibung - classement antrag des bundesrates abschreiben der parlamentarischen vorstösse gemäss brief an die eidgenössischen räte antrag der kommission abschreiben der parlamentarischen vorstösse gemäss brief an die eidgenössischen räte, aber den vorstoss 96.3492 nicht abschreiben proposition du conseil fédéral classer les interventions parlementaires selon lettre aux chambres fédérales ab 2001 n 260 / bo 2001 n 260 proposition de la commission classer les interventions parlementaires selon lettre aux chambres fédérales, mais ne pas classer l'intervention 96.3492 angenommen gemäss antrag der kommission adopté selon la proposition de la commission top of pagehome
Back to result
LocoTrain is a part of the group Web Trains : advertisers - charter - copyright - leg/CNIL/Statistics - press releases - email. All rights reserved.